Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung wird das umgesetzt, was diese Regierungskoalition schon im Koalitionsvertrag als Ziel formuliert und nach Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst noch einmal bekräftigt hat: Dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen wird.
Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen erhalten die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger rückwirkend zum 1. Januar 2017 eine Erhöhung der Bezüge um 2%, mindestens aber um 75 Euro. Im nächsten Jahr wird dann eine weitere Erhöhung um 2,35% wirksam. Anwärterinnen und Anwärter erhalten jeweils zum 1. Januar der Jahre 2017 und 2018 eine pauschale Gehaltssteigerung von 35 Euro. Im Ergebnis wird damit das Tarifergebnis 1:1 übernommen, soweit es auf den Beamtenbereich übertragbar ist.
Fianziell bewegt sich das Gesetz in einer gewaltigen Größenordnung. Wir sprechen von 120.000 Landesbeamtinnen und Beamten einschließlich Versorgungsempfängerinnen und –empfängern (auch Hinterbliebenen), Kommunalbeamtinnen und –beamten sowie Beamtinnen und Beamten, die bei Einrichtungen wie der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Steigerungen der Bezüge sehr maßvoll ausgefallen sind, war diese Erhöhung jetzt notwendig und angemessen.
Die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter tragen unsere gesamte Verwaltung und eine hohe Verantwortung. Selbstverständlich müssen ihre Bezüge entsprechend der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen regelmäßig angepasst werden. Daher ist uns die Entscheidung, die große Summe von – ich sage es nochmal –310 Mio. Euro für die Erhöhung der Beamtenbezüge zusätzlich in den Haushalt einzustellen, auch nicht schwergefallen.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes werden die Betroffenen die Auszahlung voraussichtlich erstmals mit den Julibezügen sehen.
Auch die weiteren Inhalte des Gesetzes sind zu begrüßen: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 wird umgesetzt und die temporäre Absenkung der Besoldung in den Gruppen ab B2 und R3 wird rückwirkend aufgehoben. Das Landesamt für Finanzen hat eine Vorgriffsregelung bereits angewandt und die Bezüge nachgezahlt.
Und Anwärterinnen und Anwärter erhalten in Übereinstimmung mit dem Tarifergebnis jetzt 29 Tage Urlaub im Jahr wie auch die Auszubildenden.
Die SPD-