Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihnen liegt ein Antrag der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung und Beschlussfassung vor, in dem es um die Landesbeteiligungen an Unternehmen und Stiftungen geht.
Unter welchen Umständen eine Beteiligung des Landes überhaupt möglich ist, ist in § 65 der Landeshaushaltsordnung geregelt, nämlich
- wenn ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt,
- wenn die Einzahlungsverpflichtung des Landes auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist,
- wenn das Land einen angemessenen Einfluss im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält,
- und wenn der Jahresabschluss den Anforderungen an große Kapitalgesellschaften genügt und entsprechend geprüft wird.
Landesbeteiligungen an Unternehmen und Stiftungen sind eine Möglichkeit der Steuerung und Einflussnahme, wo sich bestimmte Ziele über den freien Markt nicht erreichen lassen und Verwaltungslösungen nicht passen. Eine Landesbeteiligung mit geeigneten Partnern und unter einem hohen Maß an öffentlicher Kontrolle kann dann de geeignet weg zum Ziel sein.
Zu diesen Zielen gehören wichtige Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Wirtschaft wie z.B. die Ansiedlung von Technologie- und Dienstleistungsunternehmen, Technologietransfer, Wissenschaft, Forschung, Tourismus oder Kultur. Auch die Bewältigung der Folgen der militärischen Konversion gehört dazu.
Als Leuchtturm eines Unternehmens mit Landesbeteiligung kann beispielhaft die Investitions- und Strukturbank (ISB) genannt werden. Sie leistet finanzielle Unterstützung bei Unternehmensgründungen oder bei der Schaffung und Modernisierung von öffentlichem Wohnraum. Beide Themen haben eine große gesellschaftliche Relevanz und sind Schwerpunkte der politischen Agenda der Ampel-Koalition.
Ein anderes Beispiel sind die diversen Technologiezentren, die das Land u.a. in Hochschulnähe unterhält, und die vor allem Start-Up-Unternehmen erleichtern, den Einstieg in den Markt zu schaffen und sich dort zu etablieren.
Ich will noch ein Beispiel aus dem Bereich der Wissenschaft: die Translationale Onkologie (TRON) an der Universitätsmedizin Mainz, ein biopharmazeutisches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer gGmbH. TRON entwickelt Therapiekonzepte für Krebspatienten und betreibt Grundlagenforschung, die zur Entwicklung neuer Medikamente führt. Es hat sich dabei einen exzellenten Ruf verschafft. Als Partner sitzen akademische Institutionen wie die Universität und die Universitätsmedizin, Biotechnologiefirmen und die pharmazeutische Industrie mit im Boot.
Im Bereich der Kultur ist als Beispiel die „Villa Musica“ zu nennen, die gemeinsame Stiftung des Landes und des damaligen Südwestfunks, die aus unserem Kulturleben nicht mehr wegzudenken ist. Sie fördert Nachwuchstalente im Bereich der Klassischen Musik und bringt hochkarätige klassische Konzerte auch in kleinere Säle im ganzen Land.
Nichtsdestotrotz: Wenn sich die angestrebten politischen Ziele auf anderem Weg besser erreichen lassen – z.B. durch private Unternehmen auf dem freien Markt – sollten wir uns als Land mit eigene Unternehmungen und Initiativen zurückhalten. Aber eine Landesinitiative kann auch Ansporn für weitere öffentliche Institutionen und private Partner und Investoren sein, sich zu engagieren. Ziel muss es sein, die Wirtschaft beteiligen und Synergien zu schaffen. Dabei muss allerdings auch gewährleistet sein, dass Risiken für den Landeshaushalt vermieden werden.
Mit unserem Antrag wollen wir die effektive Steuerung der Beteiligungen sicherstellen und ihre Kontrolle durch den Landtag stärken. Der 2015 neu gefasste Public Corporate Governance Kodex (PCGK) bildet dabei eine gute Grundlage für den Umgang miteinander. Er legt die Rechte und Verpflichtungen der Vorstände und Geschäftsleitungen der Beteiligungen sowie der Aufsichtsorgane dar und fordert größtmögliche Transparenz.
Die Bedeutung dieser Transparenz wollen wir mit unserem Antrag nochmal betonen und den Informationsfluss auch zu uns Abgeordneten sicherstellen.
Daneben ist es für uns wichtig, das Instrument der Interessensbekundungsverfahren zu implementieren, das eine gründliche Marktuntersuchung beinhaltet und eine noch stärkere Einbindung der Wirtschaft ermöglicht.
Wenn solche Partnerschaften einmal geschlossen sind und sich das Land beteiligt, muss dieses Engagement in regelmäßigen Zeitabständen auf den Prüfstand und neu bewertet werden, um die Ressourcen des Landes möglichst effektiv und zum Wohle der Menschen einzusetzen.
Mit unserem Antrag wollen wir also nochmal die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle der Landesbeteiligungen unterstreichen. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung.