Sehr geeherte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Urteil des VerfGerichtshofs RLP zum Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung RLP vom 22. Feb. 2017 war eindeutig: Es ist mit der Verfassung unvereinbar und nichtig. Die aus dem Urteil zu ziehenden Konsequenzen ließ das Gericht offen: Auflösung oder verfassungskonforme Umgestaltung. Die Landesregierung unter MP Malu Dreyer hat sich für den ersten Weg entschieden: vollständige Auflösung des Pensionsfonds. Diese Entscheidung wird von der SPD-Fraktion uneingeschränkt begrüßt. Die Entscheidung zur Auflösung des Pensionsfonds wurde von FM Doris Ahnen in ein sehr klares, gut verständliches Gesetz gefasst.
Wie auch bei anderen Themen in der Vergangenheit hat sich die Landesreg. unter MP Malu Dreyer für einen klaren Schnitt und einen schnörkellosen Weg entschieden. Diese Herangehensweise zeichnet diese Landesregierung aus. Zunächst wurden alle Optionen, die das Gericht zuließ, sorgfältig abgewogen, um dann einen transparenten Gesetzentwurf vorzulegen. Auch die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass hier eine klare Haltung am zielführendsten ist: Wir benötigen den Pensionsfonds in der jetzigen Lage nicht mehr. Eine verfassungskonforme Fortführung würde mehr Probleme bei der Rückabwicklung der beanstandeten Zuführungen bringen als Nutzen.
Folgendes beinhaltet der Gesetzentwurf:
- Der Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung in RLP als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wird aufgelöst.
- Die Rücklage der Anstalt fällt an das Land.
- Die Versorgungsrücklage des Landes nach 3 des LFinFG (Kantherrücklage) wird fortgeführt.
- Die Verwaltung geschieht durch das Landesamt für Finanzen.
- Die PLP Management GmbH wird ebenfalls aufgelöst.
- Die bestehenden Rechte und Pflichten dieser GmbH gehen auf das Land über.
- Zur Umsetzung dieser Entscheidungen werden mit dem Gesetz auch das Landesbeamtenversorgungsgesetz, das Kommunalversorgungsrücklagengesetz und das Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung von RLP geändert.
Der SPD-Fraktion ist wichtig, hervorzuheben, dass die Pensionen der rheinlandpfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter zu keinem Zeitpunkt in Gefahr waren oder sein werden, auch wenn dies in der öffentlichen Debatte z.T. behauptet wurde. Die Versorgungsansprüche sind durch das lebenslange Alimentationsprinzip verfassungsrechtlich garantiert.
Zentrales Element der zukünftigen Finanzierung der Pensionen ist ein ausgeglichener Haushalt, ergänzt um die Versorgungsrücklage des Landes nach § 3 LFinFG. Durch die Auflösung des Pensionsfonds sinkt der Schuldenstand des Landes um rund 4,8 Mrd. Euro – was alle Behauptungen, die Einlagen im Pensionsfonds seien nichts wert, Lügen straft.
Die Versorgungsrücklage wird als nicht rechtsfähiges Sondervermögen fortgeführt. Weitere Zuführungen aus dem Landeshaushalt sind möglich, wenn dafür keine Nettokreditaufnahme erforderlich ist. Das Vermögen wird vom Landesamt für Finanzen verwaltet. Die Mittel werden zu marktüblichen Konditionen angelegt. Dafür wird noch eine Anlagerichtlinie zu erlassen sein. Bei allen wichtigen Fragen wirkt ein Beirat mit.
Die Versorgungsrücklagen der 5 anderen Landeseinrichtungen, nämlich der Akademie der Wissenschaften und der Literatur,des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung RLP, des Landeskrankenhauses, des Römisch-Germanischen Zentralmuseums und des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen werden mit Ablauf des 31. Dez. 2017 an diese ausgezahlt.
Die SPD-Fraktion unterstützt die Haltung der Landesregierung, beim Thema Pensionsfonds jetzt diesen klaren Weg zu gehen, problematische und unverständliche Finanzierungsstrukturen aufzulösen und bei der Sicherung der Versorgungslasten auf Haushaltskonsolidierung, ergänzt um die Kantherrücklage zu setzen.