Unsere Gesellschaft ist vielfältig, doch an einigen Stellen entspricht der gesetzliche Rahmen dieser Realität nicht. Aus diesem Grund diskutierte die Landtagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dr. Anna Köbberling am 26. Januar mit der Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sabrina Kunz, der Queerbeauftragten der Stadt Koblenz, Ruby Nilges und den Vertretern der Arbeitsgemeinschaften der SPD Bernhard Kimmle (AG Selbstständige) und Serkan Genc (AG Migration und Vielfalt) sowie ca. 30 Teilnehmenden über die Notwendigkeit eines Landesgleichbehandlungsgesetzes.

Die Gleichbehandlung – und da waren sich alle einig – ist eines der im Grundgesetz verbrieften Rechte in unserem Land. Da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz staatliches Handeln aufgrund der Länderhoheit auf Länderebene nicht betrifft, stimmten die Teilnehmenden darin überein, dass es auf der Landesebene Handlungsbedarf gibt. Die Grundlage der Gleichbehandlung sollte nach einhelliger Meinung respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander sein, der schon im Elternhaus, v.a. aber in den Bildungseinrichtungen unseres Landes gelebt werden muss.

Eine Haltung der Offenheit und der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit braucht aber ebenso eine Unterstützung wie sie ein Landesgleichbehandlungsgesetz geben kann. In diesem Gesetz sollte dann nicht nur das Bekenntnis zum Diskriminierungsverbot, sondern auch Maßnahmen aufgeführt wie eine Prozessstandsbegleitung durch NGOs, eine Beweislasterleichterung, sowie eine ausreichende Frist zur Klage.

Auch bedarf es in den staatlichen Einrichtungen verbindlicher Ansprechpersonen. Die Aus- und Fortbildungen des Landes müssten die Gleichbehandlung zum (verpflichtenden) Teil ihres Lehrprogrammes machen. Köbberling freute sich über eine sachliche Diskussion und fasst diese für sich dahingehend zusammen, dass sie sich gelebte Vielfalt ohne Rechtssicherheit, wie sie ein Landesgleichbehandlungsgesetz bietet, nicht vorstellen kann.

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