Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Ausgangspunkt der Debatte, die wir gerade führen, findet sich im Rechnungshofbericht 2006. Ich möchte gerne Seite 45, Nummer 4 kurz zitieren. Es geht da um die Organisation und den Personalbedarf der zentralen Aufgabenbereiche der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz. Punkt 1, Allgemeines: „Die Oberfinanzdirektion Koblenz ist Mittelbehörde sowohl der Bundes- als auch der Landesverwaltung. Der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung sind 26 (heute sind es noch 23) Finanzämter sowie die Fachhochschule für Finanzen und die Landesfinanzschule Rheinland-Pfalz unterstellt. Der Rechnungshof hat die Organisation und den Personalbedarf der zentralen Aufgabenbereiche der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung geprüft. Hierbei wurde vor allem untersucht, ob der Aufbau und die Gliederung sachgerecht sind sowie die Arbeitsprozesse zweckmäßig gestaltet waren und die Aufgaben wirtschaftlich und sparsam wahrgenommen wurden.“
Dann kommt unter Punkt 2 das wesentliche Ergebnis der Prüfung: „Bei den zentralen Diensten sind Stellenanteile von insgesamt 6,9 Vollzeitkräften einsparbar. Beispiele: Im Bereich der Hausverwaltung, der Haustechnik und des Reinigungsdienste können weitere Arbeiten an private Unternehmen vergeben werden.“ Unter Punkt 3, bei den Folgerungen, findet sich „3.1.: Zu der nachstehenden Forderung wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet.“ Das ist dann immer die Lobseite des Rechnungshofberichts. Da steht: „Der Rechnungshof hatte gefordert, bei den zentralen Diensten zu prüfen, ob Aufgaben wirtschaftlicher von privaten Unternehmen wahrgenommen werden können.“ Das war der Rechnungshofbericht 2006. Im Rechnungshofbericht des Jahres 2007 finden sich dann sehr detaillierte Ausführungen zur Fremdvergabe zentraler Dienste, und dort, auf Seite 49, können Sie nachlesen, dass der Rechnungshof angeregt, den Pfortendienst und die Telefonzentrale möglichst zusammenzufassen.
Bei 11 von 23 Finanzämtern, also knapp der Hälfte der Finanzämter in Rheinland-Pfalz, wurde in den letzten Jahren Pfortenpersonal outgesourct. Dies ist eine autonome Entscheidung der Finanzämter, und das Finanzministerium, also die Landesregierung, greift hier nicht ein. Die Vergabe an die Fremdfirmen geschah selbstverständlich auf der Basis des Landestariftreuegesetzes. Hier greift der Tarifvertrag des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes, der von der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt wird. Zum Pfortendienst – das hatte ich schon gesagt – gehört in diesem Fall auch die Telefonvermittlung. Das wurde eben zusammengefasst.
Was macht üblicherweise eine Telefonvermittlung? Üblicherweise nimmt eine Telefonvermittlung die Anrufe von externen Personen entgegen und stellt sie zum zuständigen Sachbearbeiter oder zur zuständigen Sachbearbeiterin durch. Dafür ist normalerweise nicht viel mehr notwendig als möglicherweise die Nennung der Steuernummer. Normalerweise liest eine Telefonvermittlung keine E-Mails. So ist es gedacht. Wenn nun doch einmal mehr Informationen fließen als erwartet, dann gibt es in der Tat den Datenschutz und das Steuergeheimnis. So müsste das mit der Fremdfirma auch vereinbart werden und so sollte auch verfahren werden. Möglicherweise hat, wie im SWR dankenswerterweise berichtet wurde, im Einzelfall aber Pfortenpersonal zu mehr Daten Zugang gehabt als es bei einer Telefonvermittlung üblicherweise der Fall ist. Möglicherweise – das hat die Person in dem entscheidenden SWR-Beitrag auch gesagt – wurde sie zwar auf die Grundsätze des Datenschutzes und auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen, aber es gab keine Verpflichtung auf das Steuergeheimnis. Wenn das so war, ist das auf jeden Fall nicht richtig. Das Finanzministerium hat eine Untersuchung dieser Fälle durch das Landesamt für Steuern veranlasst. Das Ergebnis müssen wir jetzt in Ruhe abwarten. Es muss sichergestellt werden, dass alle Mitarbeitenden genauso wie Landesbeamte auf das Steuergeheimnis verpflichtet werden. Das ist vollkommen klar.
Zusammenfassend kann man festhalten: Es ist nicht die Praxis an sich problematisch, die so auch vom Rechnungshof gefordert worden ist, sondern das Problem liegt in Einzelfällen bei der Umsetzung. Da muss selbstverständlich gegebenenfalls nachjustiert werden.
Vielen Dank.
2. Runde der Dabatte:
Es geht hier im Wesentlichen um zwei Fragen, die vernünftig auseinandergehalten werden müssen. Die erste Frage ist: Darf eine Landesregierung oder ein Finanzamt bestimmte Aufgaben auslagern? Die klare Antwort darauf lautet: Ja.
Wir werden dazu vom Rechnungshof aufgefordert, aber es kann durchaus auch aus Eigeninteresse passieren, vielleicht weil man die Aufgaben nicht erledigen kann oder sie nicht erledigen möchte. Zum Beispiel ist es gängige Praxis, dass die Staatskanzlei mit Gärtneraufgaben oder dem Stühlerücken und Zurechtmachen des Festsaals die Werkstätten für Behinderte beauftragt. Auch dorthin werden Ausgaben ausgelagert. Es werden also an vielen Stellen in dieser Landesregierung Aufgaben ausgelagert. Aufgabenauslagerung per se ist nichts Schlimmes. Es kommt darauf an, welche Aufgaben und zu welchen Bedingungen sie ausgelagert werden. Es muss sich um klar definierte Aufgaben handeln und nicht um Arbeitsplätze, die fremdvergeben werden. Mit anderen Worten, es werden Arbeitsplätze mit bestimmten, klar definierten Aufgaben neu zugeschnitten, in diesem Fall Bewachung und Telefondienst. Es handelt sich überhaupt nicht darum, die Aufgaben von Finanzbeamten an Fremdfirmen zu geben, sondern es werden der Telefondienst – die Aufgabe der Telefonvermittlung – und die Aufgabe der Bewachung in einem neuen Arbeitsplatz zugeschnitten und fremdvergeben. Selbstverständlich ist für uns ungeheuer wichtig, dass dies zu guten und fairen Arbeitsbedingungen geschieht. Dafür steht diese Landesregierung schon immer, und das wird sich auch kein bisschen ändern. Dritter Punkt: Selbstverständlich muss das zu guten Löhnen stattfinden, nämlich zu Tariflöhnen. Dafür gibt es das Landestariftreuegesetz, auf dessen Einhaltung besonders ordentlich geachtet wird. In diesem konkreten Fall – das möchte ich ganz klar sagen – handelt es sich nicht um Lohndumping, sondern um Tariflöhne. Es handelt sich auch nicht um prekäre Beschäftigung. Prekäre Beschäftigung ist etwas vollkommen anderes.
Das war die erste Frage: Darf eine Landesregierung Tätigkeiten auslagern?
Jetzt kommen wir zur zweiten Frage: Darf das Steuergeheimnis verletzt werden? Genauso klar, wie ich vorhin mit Ja geantwortet habe, sage ich hier selbstverständlich: Nein, natürlich darf das Steuergeheimnis auf keinen Fall verletzt werden. Es darf noch nicht einmal in die Gefahr einer Verletzung geraten. Das ist genauso eindeutig. Wenn das passiert sein sollte – was wir noch gar nicht wissen – dann muss das natürlich mit aller Deutlichkeit und dreifacher Sicherung für die Zukunft abgestellt werden. Das ist doch vollkommen selbstverständlich. Die Finanzministerin hat darauf hingewiesen, dass die Steuerbehörden beauftragt wurden, die 13 Arbeitsplätze genau darauf zu kontrollieren, unter welchen Bedingungen dort gearbeitet wird und ob dort die Gefahr besteht, dass das Steuergeheimnis verletzt werden könnte. Wenn auch nur die Gefahr besteht, dann wird das selbst verständlich in Zukunft verändert werden. Diese Überprüfung wird also stattfinden, und daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Es darf keinerlei Gefahr für das Steuergeheimnis bestehen. Vielen Dank.