Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat viele Vereine verunsichert. Muss man jetzt alle Mitglieder anschreiben? Darf man bei Festen keine Fotos mehr machen? Sollte man die Homepage besser abschalten? Diesen Ängsten wollte die Landtagsabgeordnete Dr. Anna Köbberling entgegenwirken und hatte im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Gut zu wissen“ den Datenschutzexperten und Abteilungsleiter im Mainzer Innenministerium, Dr. Rolf Meier, eingeladen. Im voll besetzten Closter Sudhaus traf er auf ein wissbegieriges Publikum aus überwiegend Vereinsvertretern. Meiers wichtigste Botschaft: „Erstmal Ruhe bewahren!“ Die Datenschutzgrundverordnung solle nur dafür sorgen, dass die Menschen wissen, was mit ihren Daten gemacht wird, und sie das Recht haben, ihre Daten auch zurückzuholen. Es sei alles kein Hexenwerk, und Abmahnungen drohten erstmal nicht. Ein Hinweis im Anmeldeformular von Vereinen sowie auf der Homepage, dass das Einverständnis zur vereinsbezogenen Verarbeitung der Daten gegeben wird, reicht meistens schon aus. Vor der Veröffentlichung von Fotos sollten die Betroffenen gefragt werden. Bei Kindern ist besondere Sensibilität nötig – hier sollten die Erziehungsberechtigten zustimmen. Bei Gruppenaufnahmen auf Festen sei eigentlich gar keine Einwilligung nötig, aber am sichersten sei es, an geeigneter Stelle (z.B. schon in der Einladung) darauf hinzuweisen, dass fotografiert werde. Weitere Hinweise und auch Mustertexte finden sich unter www.datenschutz.rlp.de.
Mit umfangreichem Fachwissen und viel Humor konnte Meier die meisten Ängste nehmen. Dennoch sollten sich alle Vereine darüber klar sein, dass sie die Mitgliederdaten zu schützen haben und ihre Internet-Auftritte und Formulare – sofern noch nicht geschehen – ändern müssen.