Titel der von der CDU beantragten Debatte: „Kommunale Finanzlage ist und bleibt desaströs – SPD-geführte Landesregierung verweigert tragfähige Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs“
Sehr geehrter Herr Präsiden, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Kommunale Finanzlage hat sich seit 2013 erheblich verbessert und wird sich bis 2021 nochmal außerordentlich entspannen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung, an der das Land mit der Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs einen wesentlichen Anteil hat. Das sind die Fakten, die die Vorredner bereits detailliert begründet haben. Aber diese Fakten ignorieren Sie.
Der KFA ist von 2013 bis heute um 900 Mio. Euro angewachsen und wird bis 2021 nochmal um 400 Mio. Euro auf dann über 3,3, Mrd. Euro anwachsen. Alle Gutachten zum KFA kommen zum Schluss, dass die Gesamtmasse ausreichend ist, aber bei der Verteilung Nachjustierungen vorgenommen werden sollten. – Spielt für Sie keine Rolle – es muss mehr Geld her.
Das Land gibt trotzdem nochmal 60 Mio. Euro ab 2019 in die Verstetigungssumme, um damit die geplanten Schlüsselzuweisungen C3 zu kompensieren.- Egal. Es muss mehr sein.
Wir haben den Eindruck, der Ruf nach mehr Geld würde immer erschallen – egal wie durchdacht, wie gerecht und wie ausfinanziert die einzelnen Reformschritte sind. Und wenn Ihnen gar nichts mehr einfällt wird der Nürburgring bemüht.
Aber die Stabilisierung der Kommunalfinanzen ist keine Angelegenheit, die eindimensional nur durch mehr Landesgeld im Kommunalen Finanzausgleich zu geschehen hat! Es ist eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, des Landes und der Kommunen selbst. Für eine dauerhafte Stabilisierung müssen die Ursachen der Probleme angegangen werden.
Wenn
- ein Drittel des Landeshaushalts den Kommunen zufließt,
- das Volumen des KFA in sieben Jahren um über ein Drittel zunimmt,
- die Einführung der Schlüsselzuweisung C3 von weiteren Landesmitteln in nahezu gleicher Höhe ab 2019 begleitet wird
- und der Finanzierungssaldo der Kommunen 2015 erstmals seit 25 Jahren positiv und 2016 nahezu ausgeglichen war,
kann man nicht von einer Verweigerungshaltung der Landesregierung beim Kommunalen Finanzausgleich sprechen. Das Gegenteil ist der Fall.