Transparenzbekanntmachung zur politischen Werbung

gemäß Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPA)

Diese Transparenzbekanntmachung informiert darüber, wer hinter der politischen Werbung von

Dr. Anna Köbberling, MdL (SPD)

im Zusammenhang mit der Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026 steht, wie diese finanziert wird und welche Dienstleister beteiligt sind.

Die Verordnung (EU) 2024/900 („TTPA“) gilt seit 10.10.2025 für politische Werbung in allen EU-Mitgliedstaaten und schreibt insbesondere Kennzeichnung, Transparenzhinweise und Informationen zu Finanzierung und ggf. Targeting vor. 

1. Verantwortliche, Geltungsbereich und Kontext
1.1 Anlass und Wahl

Diese Transparenzbekanntmachung bezieht sich auf alle analogen (gedruckten) Wahlkampfmaßnahmen von Dr. Anna Köbberling, MdL im Zusammenhang mit der Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026 im Wahlkreis Koblenz.

1.2 Geltungsbereich der Transparenzbekanntmachung
Erfasst sind insbesondere folgende politische Werbemaßnahmen in analoger Form:
•Plakate (Großflächen, Citylights, mobile Flächen, Hohlkammerplakate etc.)
•Flyer und Falzflyer
•Banner und Bauzaunbanner
•Beachflags und Roll-Ups
•Erstwähler*innen-Briefe / postalische Aussendungen
•Give-aways (z. B. Tassen, Beutel, kleinere Streuartikel mit politischer Botschaft)
•Anzeigen in Printmedien (Zeitungen, Anzeigenblätter, Magazine)

2. Sponsor (finanzierende Stelle)

Sponsor / Finanzierende Stelle (im Sinne der TTPA):
SPD Stadtverband Koblenz
Hohenzollernstr. 59
56068 Koblenz
Deutschland 

E-Mail: vorstand@spd-koblenz.de
Telefon: +49 261 3048212

Der SPD Stadtverband Koblenz ist der Hauptsponsor der hier beschriebenen politischen Werbung.

3. Kontrollierende Stelle (interne Kontrolle)
Kontrollierende Einrichtung / interne Aufsicht über die Kampagne:

SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz
Romano-Guardini-Platz 1
55116 MainzDeutschland 

E-Mail: lv.rheinland-pfalz@spd.de 

Telefon: (06131) 270 61 0 

Der SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz führt die übergeordnete parteiinterne Kontrolle der Wahlkampagne durch und stellt u. a. eine zentrale Transparenzseite für die Landespartei und Verlinkungen auf die Transparenzseiten der Wahlkreise bereit. 

4. Art der politischen Werbung
4.1 Politische Kommunikation im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900

Die beschriebenen Maßnahmen sind politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900, da sie darauf gerichtet sind, die öffentliche Meinungsbildung im Hinblick auf die Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz zu beeinflussen und zur Wahl von Dr. Anna Köbberling und der SPD aufzurufen bzw. politische Positionen der SPD zu vermitteln. 

4.2 Konkrete Maßnahmen (Überblick)
Die Transparenzbekanntmachung umfasst insbesondere:
•Plakate im öffentlichen Raum (Großflächen, Citylights, mobile Plakate etc.)
•Flyer und Informationsbroschüren zur Kandidatin und zum Programm
•Banner und Bauzaunbanner, z. B. an markanten Standorten im Wahlkreis
•Beachflags und Roll-Ups, z. B. bei Infoständen und Veranstaltungen
•Erstwähler*innen-Brief (postalische Aussendung an wahlberechtigte Erstwähler*innen im Wahlkreis)
•Give-aways (z. B. Tassen, Beutel, weitere Streuartikel mit politischer Botschaft)
•Printanzeigen in lokalen und regionalen Medien

5. Zeitraum und räumlicher Anwendungsbereich
November 2025 bis März 2026
Schwerpunkt Stadtgebiet Koblenz und unmittelbares Umland (Wahlkreis Koblenz 009), vereinzelt darüber hinaus in Rheinland-Pfalz (z. B. überregionale Presseanzeigen).

6. Finanzierung der Maßnahmen
6.1 Herkunft der Mittel
Die Finanzierung der beschriebenen politischen Werbung erfolgt durch:

1.Eigenmittel des SPD Stadtverbandes Koblenz
2.Spenden der Kandidatin Dr. Anna Köbberling
3.Spenden Dritter innerhalb und außerhalb der SPD (z. B. natürliche Personen, die die SPD und die Kandidatin unterstützen)
4.Keine Auslandszuwendungen: Es werden keine Spenden aus dem Ausland eingesetzt, die nach Parteiengesetz oder TTPA unzulässig wären. 

Die Annahme von Spenden erfolgt im Einklang mit dem Parteiengesetz (PartG) und den internen Compliance-Regeln der SPD.

6.2 Keine ausländische Einflussnahme
Es kommen keine finanziellen Zuwendungen zum Einsatz, die von Regierungen, staatlichen Stellen oder Organisationen außerhalb der EU stammen oder auf eine verdeckte Einflussnahme auf die Landtagswahl abzielen (Schutzzweck der TTPA gegen ausländische Einmischung). 

7. Beteiligte politische Werbedienstleister und Dienstleisterkette
Gemäß Verordnung (EU) 2024/900 müssen auch die politischen Werbedienstleister („political advertising service providers“) genannt werden, die an der Erstellung, Gestaltung und Verbreitung der Werbung beteiligt sind. 

7.1 Konzeption und Gestaltung
Designraketen GmbH
Beatusstraße 50
56073 Koblenz
Deutschland

Leistungen:
•Konzeption, Gestaltung und Reinzeichnung von Plakaten, Flyern, Bannern, Erstwähler*innen-Brief und weiteren Druckprodukten
•Beratung zur rechtssicheren Ausgestaltung politischer Werbung (TTPA-konforme Transparenzangaben)
•Produktionsbegleitung und Abstimmung mit Druckereien und Außenwerbern

7.2 Druckdienstleister (Printproduktion)

a) Fuck Druck und Verlag (Johannes Fuck)
Rübenacher Str. 88
56072 Koblenz-Metternich
Deutschland 

Einsatz im Wahlkampf:
•Druck von Flyern, Plakaten und weiteren Drucksachen nach Vorgabe des SPD Stadtverbandes und der Agentur.

b) Flyeralarm GmbH (Online-Druckdienstleister)
(Online-Druck, zentrale Produktionsstandorte in Deutschland; genaue Sitzangaben siehe Impressum des Unternehmens) 

Einsatz im Wahlkampf:
•Druck von Give-aways (z. B. Tassen, Beutel oder andere bedruckte Materialien), soweit über Flyeralarm bezogen.

c) SPD-Shop (Parteieigener Material- und Plakatshop)
Einsatz im Wahlkampf:
•Bezug von Wahlplakaten und weiterem Kampagnenmaterial, teils vorkonfektioniert, teils mit lokalen Anpassungen (z. B. Kandidatenname, Sponsor, Transparenzlink). 

d) FeldmannPrint
Einsatz im Wahlkampf:
•Druck des Erstwähler*innen-Briefs
•Druck bestimmter Banner und weiterer großformatiger Werbemittel

7.3 Herausgeber von Werbeflächen (Außenwerbung)

a) awk AUSSENWERBUNG GmbH
August-Horch-Str. 10a
56070 Koblenz
Deutschland 

b) Wesselmann Werbung GmbH
Lohrheidestraße 68–70
44866 Bochum
Deutschland 

c) A1 Werbeprofi Mittelrhein GmbH
Im Metternicher Feld 5–7
56072 Koblenz
Deutschland 

Einsatz im Wahlkampf:
•Vermarktung und Bereitstellung von Plakatflächen, Brückenwerbung, Großflächen, LED- oder sonstigen Außenwerbeträgern im Raum Koblenz und Umgebung.

 

8. Einsatz von personenbezogenen Daten, Targeting und Ad-Delivery

Die Verordnung (EU) 2024/900 unterscheidet zwischen politischer Werbung mit und ohne Targeting/Ad-Delivery auf Basis personenbezogener Daten. Für Maßnahmen mit Targeting müssen zusätzliche Informationen im Transparenzhinweis genannt werden. 

8.1 Analoge Werbung ohne personenbezogene Daten
Für die folgenden Maßnahmen werden keine personenbezogenen Daten genutzt und kein Targeting im Sinne der TTPA eingesetzt:
•Plakate
•Banner, Bauzaunbanner
•Beachflags, Roll-Ups
•Flyer und allgemeine Infomaterialien, die im öffentlichen Raum verteilt werden
•Give-aways (Tassen, Beutel etc.)

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900 eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

8.2 Erstwähler*innen-Brief (postalische Aussendung)

Beim Erstwähler*innen-Brief kann es zur Verwendung personenbezogener Daten kommen:
•Zweck: Information und Ansprache von erstmals wahlberechtigten Personen im Wahlkreis Koblenz zur Landtagswahl 2026.
•Genutzte Datenkategorien:
•Name, Anschrift
•Alter/Altersgruppe bzw. erstmalige Wahlberechtigung (indirekt)
•Datenherkunft:
•in der Regel aus Registern der kommunalen Melde- bzw. Wahlbehörden, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist (z. B. Meldedaten zur Wahlbenachrichtigung). 

Beim Erstwählerinnen-Brief erfolgt eine gezielte Ansprache ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Meldedaten für Wahlzwecke (Wohnort und Alter/Erstwählerinnenstatus). Es werden keine sensiblen Daten (Art. 9 DSGVO) verwendet und kein erweitertes Profiling vorgenommen.

9. Kennzeichnung der politischen Werbung und Verweis auf diese Transparenzseite

Gemäß Verordnung (EU) 2024/900 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 müssen politische Werbemittel eindeutig als politische Werbung gekennzeichnet werden und auf eine leicht zugängliche Transparenzbekanntmachung verweisen. 

Für die analogen Werbeträger der Kampagne von Dr. Anna Köbberling gelten daher u. a.:
•Alle Plakate, Flyer, Banner, Beachflags, Give-aways und Printanzeigen enthalten einen Pflichtblock, der insbesondere nennt:
•Sponsor (SPD Stadtverband Koblenz)
•ggf. Gestaltung (Designraketen GmbH)

10. Aufbewahrung und Archivierung
Die im Rahmen dieser Transparenzbekanntmachung bereitgestellten Informationen werden mindestens sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung der jeweiligen politischen Werbung in elektronischer Form auf www.annakoebberling.de/transparenz aufbewahrt und zugänglich gehalten. 

Dies dient der Nachvollziehbarkeit im Sinne der TTPA sowie den Transparenzanforderungen des Parteiengesetzes und unterstützt die Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit. 

11. Kontakt für Fragen zur Transparenz politischer Werbung
11.1 Kontakt zur Kandidatin
Dr. Anna Köbberling, MdL
Bürgerbüro Koblenz
Trierer Str. 69
56072 Koblenz 

E-Mail: info@annakoebberling.de 

11.2 Kontakt zum Sponsor / SPD Stadtverband Koblenz
SPD Stadtverband Koblenz
Hohenzollernstr. 59
56068 Koblenz

E-Mail: vorstand@spd-koblenz.de 

11.3 Kontakt zum SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz

SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz
Romano-Guardini-Platz 1
55116 Mainz

E-Mail: lv.rheinland-pfalz@spd.de