Zur aktuellen Debatte um die leistungsabgängige Vergütung der Geschäftsführung von Landesgesellschaften erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der SPD-
„Bei der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung für die Geschäftsführung der Landesgesellschaften handelt es sich um eine gängige leistungsabhängige Bezahlung. Wichtig ist festzuhalten, dass es sich dabei eben nicht um Bonuszahlungen handelt, wie die Opposition suggeriert. Es handelt sich um die Auszahlung des variablen Anteils, der an verschiedene Kennziffern der wirtschaftlichen Entwicklung der Landesgesellschaften gebunden ist. Als SPD-
„Klar ist: Wer die leistungsabhängige Form der Vergütung kritisiert, muss auch sagen, wie ein alternatives Vergütungssystem aussehen soll. Die Alternative wäre garantiertes Festgehalt, das völlig unabhängig von zuvor getroffenen Zielvereinbarungen, von Erfolgen und Misserfolgen ausgezahlt wird. Dies kann nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sein. Das Land ist daher gut beraten, an den Leistungsanreizen im Vergütungssystem für die Geschäftsführungen der Landesgesellschaften festzuhalten“, so Köbberling.