Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für alle, die das gerade nicht so ganz verstanden haben, will ich kurz zusammenfassen, was in dem Antrag steht.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke schön!)
Es geht um eine Bundesratsinitiative, um die Möglichkeit des steuerlichen Verlustrücktrags auszuweiten.
(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)
Das ist die erste Forderung der CDU. Die zweite Forderung ist, dass Bund und Länder sich verpflichten mögen, staatliche Beteiligungen auf das Notwendigste zu reduzieren.
Zum Verlustrücktrag: Die Möglichkeit des steuerlichen Verlustrücktrags wurde gerade erst mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 30. Juni 2020 ausgeweitet. Das ist also keine drei Monate her. Es gab genau zu diesem Punkt auch noch einmal einen Änderungsantrag, der im Bundestag einstimmig – also auch mit den Stimmen der CDU/CSU – angenommen wurde. Auch der Bundesrat hat diese Maßnahme nicht kritisiert, sondern mitgetragen. Im Übrigen finanzieren auch Bund und Länder diese Maßnahmen mit. Es ist also zu fragen, wie sinnvoll es ist, keine drei Monate später ein frisches Gesetz direkt wieder zu ändern, zumal alle Abgeordneten, also auch die der CDU/CSU, dafür waren.
Herr Baldauf, dann ist noch die Frage, warum Sie nicht diese angeblich guten Kanäle nutzen, wenn Sie etwas an diesem Gesetz ändern wollen, und Ihre CDU-Bundestagsmitglieder ansprechen, um den Gesetzentwurf zu ändern, sondern Sie das über eine SPD-Landesregierung machen möchten.
(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)
Offenbar ist das Vertrauen in die eigene Kraft nicht sehr groß – zu Recht.
Zu den Staatsbeteiligungen: Es gibt genau einen Minister im Bund, der das Instrument der Staatsbeteiligung für sich entdeckt hat: Peter Altmaier. Er war kürzlich damit mehrfach in der Presse, so zum Beispiel im Handelsblatt, in der F.A.Z. und im Spiegel.
Bei Altmaier ist bemerkenswert: Auch er betont, Staatsbeteiligungen seien das letzte Mittel, zieht es aber allein für zwölf Betriebe in Erwägung. Er sagt auch, und zwar zuletzt am Beispiel der Lufthansa: Staatsbeteiligungen dürfen aber nicht heißen, dass sich der Staat in die Personalpolitik einmischt. Das sei weiterhin Sache der Tarifpartner, der Sozialpartner.
Man könnte sich aber jetzt durchaus fragen, warum der Staat, wenn er schon politischen Einfluss gewinnt, diesen nicht für seine politischen Ziele nutzen sollte, zum Beispiel zur Sicherung von Arbeitsplätzen oder zur Einführung bestimmter ethischer Normen. Das macht zum Beispiel das Land Rheinland-Pfalz. In den mehrheitlich im Landeseigentum befindlichen Unternehmen wurde ein Public Corporate Governance Kodex eingeführt.
Ansonsten stellt der Antrag der CDU in der Begründung aber eines sehr richtig fest, nämlich dass in Rheinland-Pfalz der Anteil der Staatsbeteiligungen zurückgegangen ist, und zwar seit den 1990er-Jahren.
In der Begründung zum Antrag werden sogar – alles vollkommen richtig – explizit Unternehmen genannt, nämlich Staatlich Fachingen, die Frankenthaler Druckmaschinenfabrik, Saar-Ferngas AG und natürlich die Landesbank Rheinland-Pfalz. Das war eine sehr weise und vorausschauende Entscheidung von Ministerpräsident Rudolf Scharping.
(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
Denn wer regiert seit den 1990er-Jahren Rheinland-Pfalz? Richtig, die SPD in verschiedenen Koalitionen.
Wer hat Rheinland-Pfalz davor regiert und die Staatsbeteiligungen aufgebaut? Genau. Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen.
(Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es aus!)
Herr Baldauf, ich frage mich, wer Ihnen eigentlich solche Anträge schreibt.
(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)
Das ist noch nicht einmal „dünn drüwwer“. Sie werden sich nicht wundern, dass wir das ablehnen. Danke schön.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)