Im Mai 2019 hatte die Koblenzer Landtagabgeordnete Dr. Anna Köbberling eine öffentliche Veranstaltung der AfD besucht, dort ein Din-A-4-großes Schild mit der Aufschrift „Rote Karte gegen Rassismus und Nationalismus“ hochgehalten und in Redepausen ihren Unmut mit Buh-Rufen und Pfiffen zum Ausdruck gebracht. Als der Veranstalter die Veranstaltung auflöste, verließ sie erst nach Aufforderung durch die Polizei den Raum.
Dies nahm der Koblenzer AfD-Abgeordnete Joachim Paul zum Anlass, Köbberling wegen „Störung von Versammlungen und Aufzügen sowie Hausfriedensbruch“ anzuzeigen und ihren Rücktritt als Landtagsabgeordnete zu fordern. In den sozialen Netzwerken ergoss sich anschließend – u.a. mit einem manipulierten Video – eine Schmutzkampagne rechter Hetzer über Köbberling, bei der unterstellt wurde, sie habe „gepöbelt“, habe die Veranstaltung gestört und sei anschließend von der Polizei abgeführt worden.
Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geht jedoch anderes hervor: „Da die Angezeigte lediglich ihr Missfallen während der Redepausen durch Pfiffe und Buh-Rufe zum Audruck brachte und nach einmaliger Aufforderung durch die Polizei den Versammlungsort verlassen hat, ist beabsichtigt, das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 StPO einzustellen.“
„Damit bestätigt die Staatsanwaltschaft, was ich die ganz Zeit gesagt habe: Ich habe die Veranstaltung nicht gestört“, sagte Köbberling. „Pfiffe und Buh-Rufe als Antwort auf einen Redner sind Teil einer freien Meinungsäußerung. Manche Dinge dürfen einfach nicht unwidersprochen bleiben, und manchmal hat man nicht die Gelegenheit zur Erwiderung mit einem Redebeitrag.“