Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die CDU fordert mit diesem Antrag, dass sich die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags einsetzt.
Auch die SPD hält diesen Schaufensterantrag für unaufrichtig und alles andere als glaubwürdig.
Zum Abbau des Solidaritätszuschlags gibt es im Koalitionsvertrag der großen Koalition eine klare Verabredung. Diese sieht einen Abbau des Soli für 90% der Betroffenen bis 2021 vor.
Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz will dazu in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen.
Das Aufkommen steht allein dem Bund zu, der Bundesrat ist erstmal nicht betroffen.
Mit anderen Worten: Das gemeinsame Ziel der Koalition, an der die CDU beteiligt ist, ist klar, das Verfahren ist klar, es ist ein reines Bundesgesetz und trotzdem soll die Landesregierung im laufenden Verfahren jetzt hineinfunken. Dafür sieht die Ampelkoalition keinerlei Anlass.
Wir haben in Rheinland-Pfalz gute Erfahrungen damit gemacht, sich an Koalitionsverträge zu halten. Die respektvolle und zuverlässige Abarbeitung des Koalitionsvertrags ist einer der Gründe für die vertrauensvolle und erfolgreiche Arbeit der Ampel-Koalition.
Wir empfehlen diesen Weg auch allen anderen Koalitionären.
Und auch inhaltlich teilen wir die Behauptungen der CDU nicht.
Laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden vom Koalitionsbeschluss vor allem Menschen mit niedrigen, mittleren und sogar gehobenen Einkünften profitieren, während die vollständige Streichung vor allem Spitzenverdiener entlasten würde.
Der geltende Kompromiss sieht vor, dass Singles mit einem Bruttoeinkommen von und 72.000 Euro künftig überhaupt keinen Soli mehr zahlen müssen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern darf sogar ungefähr 150.000 Euro verdienen, bevor der Zuschlag fällig wird. Das sind sehr ordentliche Gehälter.
Nach Auffassung der SPD können starke Schulter mehr tragen als schwache, und es ist gerecht, hohe Einkommen weniger zu entlasten als mittlere und geringe.
Dies könnte auch über eine Vermögenssteuer oder die Anhebung des Spitzensteuersatzes geschehen. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes aus 45 % (unter Helmut Kohl lag er mal bei 53%) war in der großen Koalition nicht umsetzbar.
Die Beibehaltung des Soli für die oberen 10% der Einkommen trat als Kompromiss an seine Stelle. Nur wenn die CDU ihre Position zum Spitzensteuersatz überdenkt, kann dieser Kompromiss nochmal aufgeschnürt werden.
Zusammenfassend sei gesagt: Beim Thema Soli treten wir – solange sich die CDU bei der Spitzensteuer nicht bewegt – für eine Beibehaltung bei den 10% oberen Einkommen ein. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.