Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die AfD stellt hier den Antrag auf Einrichtung eines „angemessen autonomen“ Sondervermögens mit dem Titel „Stabilisierungsfonds“, der – das wird im letzten Spiegelstrich festgehalten – auch das Recht zu einer eigenständigen Kreditaufnahme haben soll. Das lehnen wir ab. Wir haben gerade erst eine Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Landesverfassung beschlossen, mit der eine Kreditaufnahme bei Sondervermögen ausdrücklich ausgeschlossen wird. Jetzt machen wir hier nicht das Gegenteil.
Die Begründung Ihres Antrags suggeriert, dass es sich bei der bisher nicht erfolgten Schaffung eines Sondervermögens um ein Versäumnis der Landesregierung handelt. Sie erwecken den Eindruck, als sei eine Aufgabe pflichtwidrig nicht erfolgt und – noch schlimmer – als seien hier irgendwelche Unregelmäßigkeiten geschehen und womöglich Gelder nicht dort verbucht worden, wo sie hingehören. Das ist ganz klar nicht der Fall!
Gehen wir der Sache doch mal richtig auf den Grund: Das Gesetz ist aus dem Jahr 2004. Die Einrichtung des Stabilitätsfonds als Sondervermögen war ab dem Haushaltjahr 2007 vorgesehen.
- Warum wurde dieses Sondervermögen denn 2007 nicht geschaffen?
Die Antwort ist einfach: Weil es keines gab. 2007 war das erste Jahr einer weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Der Stabilisierungsfonds startete mit einem negativen Wert. Das Land trat gegenüber den Kommunen in Vorleistung, und dies blieb so bis einschließlich 2012. In dieser Zeit gewährte das Land den Kommunen ein sogenanntes Verstetigungsdarlehen von insgesamt 687 Mio. Euro. Übrigens zinsfrei, was eine zusätzliche Unterstützung der Kommunen darstellte.
Nächste Frage:
- Warum wurde denn nicht ein negatives Sondervermögen geschaffen?
Antwort: Weil der Stabilisierungsfonds keine eigene Rechtspersönlichkeit mit einem Recht zur Kreditaufnahme ist. Das steht ausdrücklich in der Erläuterung zum Gesetzentwurf (LT-Drs. 14/3425), den Sie in Ihrem Antrag selbst zitieren: „Der Stabilisierungsfonds für den kommunalen Finanzausgleich wird als rechtlich unselbständiges Sondervermögen des Landes errichtet.“ Im Jahr 2013 gab es erstmals eine Finanzreserve. Seit diesem Jahr ist der Stabilisierungsfonds positiv. Frage:
- Warum wurde denn dann kein Sonderkonto eingerichtet?
– Weil Finanzströme eben so nicht funktionieren. Der Landeshaushalt ist ja auch kein großes Konto, auf das die Bürger Anfang des Jahres Summe x aus ihren Steuern überweisen, und dann kann man nachgucken, wieviel da ist und damit seinen Landeshaushalt aufstellen. Die Einnahmen kennt man nur aus Steuerschätzungen, kann damit aber trotzdem zuverlässig planen, denn es bestehen valide Ansprüche aus den Steuergesetzten. Genauso ist es mit dem Stabilisierungsfonds: Die Gelder werden gedanklich aus dem Gesamthaushalt abgezweigt – aber nicht physisch als Depot irgendwo beiseite gelegt.
Auch die knapp 3 Mrd. Euro, die die Kommunen inzwischen jährlich als Finanzausgleichsmasse erhalten, lagen nicht vorher auf einem Sonderkonto, sondern sind Teil des Landeshaushalts. Die Rechte und Ansprüche der Kommunen sind im LFAG geregelt und werden durch das Haushaltsgesetz umgesetzt, und die Kommunen erhalten das Geld, das ihnen nach dem LFAG zusteht. Das ist doch das, worauf es ankommt! Nicht, von welchem Konto das Geld kommt!
Da schließt sich die nächste Frage an:
- Ist das denn transparent? Kann man trotzdem irgendwie nachschauen, wieviel in der Finanzreserve drin ist?
– Ja, das kann man. Diese Daten kann man seit Einrichtung des Stabilisierungsfonds für jedes Haushaltsjahr der Anlage „Übersicht zum Steuerverbund“ (Abschnitt B) entnehmen, die im Einzelplan 20 dem Kapitel 20 06 „Zuweisungen an Gebietskörperschaften“ beigefügt wird. Im Jahr 2018 lag der Stand der Finanzreserve bei 512 Mio 653.757 Euro.
Nun die für Sie vielleicht wichtigste Frage:
- Hat das Land die Möglichkeit, mit diesem Geld irgendetwas anderes zu machen, als den Kommunalen Finanzausgleich zu stabilisieren? Gibt es Raum für Mauscheleien?
– Ganz klar: Nein. Dass diese Summe dem Stabilisierungsfonds „gehört“, ist durch das LFAG gesetzlich festgelegt. Land und Kommunen haben darauf – zweckgebunden für den KFA – einen Anspruch.
- Hätte es denn einen Vorteil, wenn das Geld eben doch in einem Sondervermögen auch physisch vom Landeshaushalt getrennt wäre?
– Nein, noch nicht einmal hinsichtlich der Verzinsung der Finanzreserve, denn ein marktüblicher Zins wird dem Fonds seit 2013 (also seit er positiv ist) zusätzlich angerechnet.
Nach all diesen Fragen und klärenden Antworten drängt sich noch eine Frage auf:
- Warum nennt man diese Finanzreserve dann so missverständlich Stabilisierungsfonds, wo es doch eigentlich eher um eine Rechengröße geht, eine Art Algorithmus zur Ermittlung der Summe, die zur langfristigen Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs dient?
– Genau! Gerade, weil es so missverständlich ist (ja, da hätte man 2004 nochmal sprachlich genauer sein können), soll es ja nun mit dem Gesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetztes durch das präzisere Wort „Stabilisierungsrechnung“ ersetzt werden. Damit wird ein ungenauer Begriff, der solche Missverständnisse weckt, wie bei Ihnen hier auch geschehen, nun geklärt. Sie wollen das mit Ihrem Antrag verhindern.
Dass wir diesen Antrag ablehnen, wird Sie daher nicht wundern.
Den Antrag der AfD fiden Sie hier: AfD-Antrag Stabifonds