Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie mich zunächst einmal betonen, dass die Gleichwertigkeit der beruflichen Abschlüsse den Ampel-Fraktionen ein Herzensanliegen ist. Nicht umsonst hat Rheinland-Pfalz deshalb als eines der ersten Bundesländer den Aufstiegsbonus I und II eingeführt, um die Kosten der Meisterausbildung und -prüfung abzufedern und Anreize zu setzen.

Nicht umsonst setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene für Verbesserungen beim Aufstiegs-BAFöG ein. Darüber hinaus ist die Durchlässigkeit der Schullaufbahnen erklärtes Ziel der von der Ampel getragenen Landesregierung. Berufspraktika von Schülerinnen und Schülern – auch gerade im Handwerk – werden unterstützt und gefördert. Auf europäischer Ebene setzt sich die Landesregierung immer wieder für eine Stärkung der dualen Berufsausbildung ein – und Vieles mehr.

Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung eine Novellierung des AufstiegsBAFöG in Aussicht gestellt hat. Natürlich muss das langfristige Ziel sein, dass die Meister Ausbildung und -Prüfung komplett kostenfrei ist. Die Frage ist allerdings, auf welchem Weg das erreicht werden kann. Wir sehen hier ganz klar den Bund in der Pflicht.

Die CDU tut das auch. So schreibt sie es auch in ihrem Antrag. Allerdings soll das Land bis dahin, dass der Bund das AusbildungsBAFöG novelliert hat, quasi in Vorleistung treten und die Fortbildung- und Prüfungskosten übernehmen. Das macht aber keinen Sinn – und zwar aus zwei Gründen.

Der eine – und das ist das schwächere Argument – ist der Landeshaushalt. Verzeihen Sie, dass bei mir immer noch ein bisschen haushalts- und finanzpolitische Sprecherin durchkommt und ich mich an unsere Haushaltsverhandlungen vor rund einem halben Jahr erinnere. Warum haben Sie denn dort nicht entsprechende Anträge gestellt?

Aus der Beantwortung der Großen Anfrage 17/8518 wissen wir, dass die Übernahme der Kosten rund 19,8 Mio Euro kosten würde. Verrechnet mit dem AufstiegsBonus I und dem AufstiegsBAFöG wären es immer noch 17,2 Mio. Euro.

Das ist eine Summe, die in den Landeshaushalt eingestellt werden muss, und man muss sagen, wo sie an anderer Stelle eingespart werden soll. Haben Sie aber nicht getan.

Das stärkere Argument ist, dass es nicht möglich ist, den Meisterschülerinnen und -Schülern einfach die Prüfungskosten zu ersetzten, denn das wäre eine Individualförderung, die mit dem MeisterBAFög verrechnet würde. Wer davon profitiert, sind nicht die angehenden Meisterinnen und Meister, sondern der Bund.

Auch diesen Zusammenhang könnten Sie in der Beantwortung der Großen Anfrage nachlesen.

Jetzt könnte das Land natürlich theoretisch den Anbietern der Meisterkurse (also den Kammern) die Kursgebühren und Prüfungskosten erstatten, damit diese sie für die Meisterschülerinnen und -Schüler kostenfrei stellen. Aber auch das geht nicht, da dies vermutlich nicht vom Vergaberecht gedeckt wäre und auch beihilferechtliche Bedenken hinzukommen.

Nein, es gibt bessere Wege für das auch von uns angestrebte Ziel der Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse, und die finden sich im Alternativ-Antrag der Ampel-Koalition:

Es sind

a) die kontinuierliche Evaluierung unseres Aufstiegsbonus‘ I und II und ihre Weiterentwicklung im Rahmen der bestehenden Haushaltsspielräume und

b) der Einsatz gegenüber der Bundesregierung und das Drängen auf Leistungsverbesserungen inklusive Erstattung der Gebühren durch das MeisterBaFög.

Das ist der Ort, an dem die Erstattung der Prüfungsgebühren ohne Verrechnungen und ohne beihilferechtliche Probleme platziert werden kann. Deshalb sollten wir es auch gemeinsam fordern und voranbringen.

Aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag der CDU ab und bitten um Zustimmung zum Alternativantrag der Ampel-Koalition.

 

Vielen Dank!