Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierun, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mich in den letzten Wochen ein paarmal gefragt, was man eigentlich als Oppositionspolitiker macht, wenn man so einen Haushalt vorgelegt bekommt, seit 50 Jahren zum ersten Mal ohne neue Schulden auskommt und die Schuldenbremse schon ein Jahr früher als verfassungsmäßig nötig einhält. Wie reagiert man da? Sie scheinen den Weg „Augen zu und durch“ gewählt zu haben. Einfach alles auf eine Karte setzen.  Dumm nur, wenn diese Rechnung dann nicht aufgeht.

Bevor ich darauf und auf die auf die Einzelpläne 04, 12 und 20 eingehe, die das Finanzministerium betreffen, möchte ich kurz in die zweite Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Landesfinanzausgleichgesetzes sowie weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften eingehen. Das Gesetz wurde ja in den Ausschüssen einstimmig zur Annahme empfohlen. D.h. wir sind uns einig darin, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen noch stärker von den Bundesmitteln für Integrationsaufgaben profitieren sollen, und wir wollen dem Bundesrecht sogar vorgreifen. Konkret wollen wir den Kommunen in diesem Jahr noch 58,44 Mio. Euro und im nächsten Jahr 48 Mio. Euro zukommen lassen. Durch diese und andere Maßnahmen entlasten wir unsere Kommunen und leisten einen Beitrag zur Integration von geflüchteten Menschen vor Ort.

Ich komme zum EP 04, dem Haushaltsplan der Finanzverwaltung: Ein Grund, warum der Doppelhaushalt 2019/20 als „historischer Haushalt“ gilt, sind die überdurchschnittlichen Steuereinnahmen. Für diese Einnahmen sind im operativen Alltagsgeschäft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landes-Finanzverwaltung verantwortlich. Lassen Sie mich ihnen im Namen der Ampel-Fraktionen an dieser Stelle herzlich für ihre unverzichtbare Arbeit danken.

In den vergangenen Jahren hat ja auch die Finanzverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung geleistet. Mit dem Haushalt 2019/20 sind nun im Zuge der Stellenbewertungen 80 Stellenhebungen nach A 13, 60 nach A 12 und 30 Umwandlungen nach A9Z vorgesehen. Zudem profitieren die MA der Finanzverwaltung wie die anderen Landesbeamtinnen und –beamten auch von der versprochenen Besoldungsanhebung, zu der ich gleich noch komme. Beides sind gewaltige Verbesserungen. Für die Forderung, die Eingangsbesoldung von A6 nach A7 anzuheben, wie es die CDU in ihrem Deckblatt vorsieht, sehen wir ist allerdings keinen Raum. Wir können nicht eine einzelne Personengruppe herausgreifen, sondern müssen das Gesamtgebilde der Beamtenschaft im Blick behalten, und da wären Anhebungen von Eingangsbesoldungen aktuell eine finanzielle Überforderung.

Zu den Aufgaben des Finanzministeriums gehört auch das in EP 12 abgebildete Thema Bauen. Der Landesbetrieb Bauen (LBB) ist unseres Erachtens sehr gut aufgestellt und erfährt im Bereich Bundesbau ja auch nochmal einen deutlichen, vom Bund finanzierten Personalzuwachs. Die Entscheidung, das viel Bürokratie erzeugende und Personalressourcen bindende Mieter-Vermieter-Modell abzuschaffen, wie es auch der Rechnungshof gefordert hatte, finden wir vernünftig. Es hat keine Steuerungswirkung. Wir haben nicht vor, es wieder einzuführen, wie es die CDU fordert. Die Hochbaumaßnahmen des Landes erstrecken sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: den Wohnungsbau und den Hochschulbau. Wir sind stolz darauf, dass das Land (inklusive des Kreditvolumens der ISB) pro Jahr 300 Mio. Euro in den Wohnungsbau investiert. Beim Hochschulbau sticht natürlich die Unimedizin Mainz ganz besonders hervor, die 144 Mio. Euro für Bau- und Ersteinrichtungsmaßnahmen erhält. Was die Ampel für unrealisierbar hält, ist der Vorschlag der CDU, an den Hochschulen eigene Bauabteilungen Hochschulbauten sind hochkomplexe Angelegenheiten, wie die Unimedizin oder z.B. das Lase in Kaiserslautern beweisen, die aufgrund der von der Forschung geforderten Rahmenbedingungen schon für die Fachleute des LBB eine Herausforderung darstellten. Wie soll so eine Aufgabe denn eine kleine Bauabteilung an einer Hochschule bewerkstelligen? Hier müsste man zumindest mal die Grenzen definieren.

Für noch abwegiger halten wir den Vorschlag, für Landesbeamte eigenen Wohnungen zu bauen. Wir möchten bei der Wohnraumversorgung nicht eine einzelne Bevölkerungsgruppe herausgreifen. Mit 15 Mio. Euro kommt man hier ja auch nicht weit, was zeigt, wie unseriös dieser Vorschlag ist. Was wir brauchen, ist mehr Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten, und vor allem mehr sozialer Wohnungsbau. Hier ist u.a. das Land mit seinen Förderinstrumenten auf dem richtigen Weg. Dazu gehören z.B. Darlehen und Tilgungszuschüsse der ISB beim Erwerb vom Wohneigentum durch junge Familien, die u.E. wesentlich zielgenauer und sozial gerechter greifen, als es Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer könnten. Solche Freibeträge werden schnell wieder auf den Kaufpreis draufgeschlagen und treiben damit die Immobilienpreise weiter in die Höhe. Daher lehnen wir – wie bereits bei den Diskussionen in der Vergangenheit – auch diesen Antrag der CDU ab.

Zuletzt noch einige Worte zum Einzelplan 20, den allgemeinen Finanzen. Hier finden sich bei den allgemeinen Bewilligungen die globalen Mehrausgaben für Personalausgaben, die z.B. aufgrund von Tarifsteigerungen oder der Anhebung der Beamtenbesoldung notwendig werden. Die CDU will sie radikal kürzen. Hier befindet sich die große Spardose der CDU, aus der sie alle ihre Wohltaten finanzieren möchte. Über die Unsinnigkeit dieses Vorschlags hat der Kollege Alexander Schweitzer bereits gesprochen. Von meiner Seite nur so viel: Wir gehen angesichts der wirtschaftlichen Situation fest davon aus, dass es in der Tarifrunde 2019 für die Beschäftigten nicht zu einer Nullrunde kommt, werden das Tarifergebnis auch für die Beamtinnen und Beamten nachvollziehen und darüber hinaus wie versprochen 2×2 % drauflegen. Genau dafür brauchen wir den Ansatz von knapp 260 Mio. Euro in 2019 und 568 Mio. Euro in 2020!

Wir alle wissen, dass dieser Haushalt unter besonders guten wirtschaftlichen Bedingungen mit hohen Steuereinnahmen und niedrigen Zinsen aufgestellt wurde. Dies muss nicht so bleiben, und in der Tat mehren sich ja auch die Zeichen für eine konjunkturelle Eintrübung. Um zentrale politische Vorhaben – wie z.B. die Einhaltung der Schuldenbremse oder die Umsetzung der Digitalstrategie – auch in einem solchen Fall wie geplant umsetzen zu können, finden sich im EP 20 insgesamt drei Rücklagen: die Haushaltssicherungsrücklage mit 100 Mio € p.a., die Rücklage für den Gigabit-Ausbau mit 50 Mio € jährlich als und die Kanther-Rücklage für die steigenden Pensionsausgaben in Höhe von 50 Mio. insgesamt. Die CDU will die Gigabit-Rücklage absenken. Die AfD will die Haushaltssicherungsrücklage auflösen. Die CDU hatte es in der 1. Lesung ebenfalls angekündigt, hat es sich nun aber offenbar eines Besseres besonnen. Ich sage ganz klar: Wir sind froh, dass uns dieser Haushalt die Schaffung von Rücklagen erlaubt und wir uns – wie andere Länder und der Bund auch – damit gegen künftige Unwägbarkeiten absichern können.

Im EP 20 wird auch der Steuerverbund aufgrund des Landesfinanzausgleichsgesetzes für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 dargestellt. Ich rufe nochmal den riesigen Aufwuchs der Finanzausgleichsmasse in Erinnerung, die 2019 3,15 Mrd. und 2020 3,27 Mrd. beträgt. Das sind 1,3 Mrd. mehr als 2013. Sie steigt damit deutlich kräftiger als die Steuereinnahmen und die Ausgaben des Landes. Eine weitere Erhöhung der Zuweisungen darüber hinaus scheint uns nicht geboten. Zum Thema Straßenausbaubeiträge hat der Kollege Alexander Schweitzer alles Notwendige gesagt. Eine Abschaffung würde zu Lasten aller gehen und wäre sozial total ungerecht. Schon jetzt gibt das KAG den Kommunen die Möglichkeit, soziale Härtefälle zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, mit den Einzelplänen 04, 12 und 20 endet die 2. Beratung des Haushalts hier im Plenum. Ich möchte der Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der Finanzministerin Doris Ahnen für die Vorlage dieses wahrlich historischen Haushalts, des ersten ohne Nettokreditaufnahme seit über 50 Jahren, herzlich danken. Der Überschuss wird 2019 90 Mio. und 2010 212 Mio. Euro betragen. Die geplante Investitionsquote liegt bei über 8 Prozent. Es wundert nicht, dass sich bei dieser Vorlage die Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen in einem überschaubaren Rahmen hielten. Sie bewegen 2019 rund 30,7 Mio. Euro und 2020 rund 17,9 Mio. Euro auf der Ausgabenseite, die durch Einsparungen in gleicher Höhe gegenfinanziert sind. Die Deckblätter der AfD sind rückwärtsgewandt, menschen- und demokratiefeindlich und die der CDU sind nicht seriös finanziert. Wir werden daher keinem dieser Anträge zustimmen.

Vielen Dank.