Videomitschnitt

Sehr geehte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll eine gute Idee von Ballast befreit werden, damit sie endlich fliegen kann. Worum geht es?

Leider ist die Begrifflichkeit nicht unbedingt eingängig – weder auf deutsch noch auf englisch. Sogenannte „Business improvement Districts“ werden auf deutsch als „Lokale Entwicklungs- und Aufwertungrojekte“, kurz LEAPs bezeichnet. Gemeint sind räumlich begrenzte Bereiche zur Stadtbildverschönerung und zwar mit privatem Kapital und dem Ziel der Förderung des innerstädtischen Handels oder Dienstleistungsgewerbes. Grob gesagt: Die Gewerbetreibenden einer Straße tun sich zusammen und verschönern ihr Umfeld – z.B. mit Blumenkübeln, Bänken, Kunst, Farbe, vielleicht sogar Spielgräten und spezieller Beleuchtung. So etwas kostet natürlich viel Geld, und daher ist es wichtig, dass sich alle beteiligen, die davon Vorteile haben, damit die Kosten beherrschbar bleiben. Wenn man solche Kosten aber verpflichtend machen möchte, braucht man für diesen Eingriff ins Eigentumsrecht ein Gesetz – und darum geht es hier.

LEAPs sind wirklich eine sinnvolle Sache: Sie fördern den Umsatz der Händler, und das ist gerade in Corona-Zeiten dringend notwendig. Sie verschönern das Stadtbild, schaffen Bereiche zum Wohlfühlen und eine lokale Identität. Sie steigern das Einkaufserlebnis, ziehen die Menschen in die Innenstädte. Und dass sie die erhofften Erfolge auch bringen können, zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern und Städten: In Hamburg gibt es z.B. 23 erfolgreiche LEPAs oder  BIDs. 10 Länder haben bereits ein LEAP- oder BID-Gesetz, und in Hamburg gibt es sogar ein eigenes Forschungsprojekt dazu.

Leider haben wir in RLP noch kein BID, obwohl es das Gesetz schon 5 Jahre gibt. Der Grund ist, dass wir es etwas zu kompliziert gemacht hatten. Um Wohneigentum nicht zu belasten, hatten wir festgelegt, dass es herausgerechnet werden muss. Das hat sich aber nicht in jedem Fall als realistisch erwiesen, weil viele Immobilien eine Mischnutzung von Gewerbe und Wohnen zeigen. Da kann es dann mit der Flächenzurechnung schnell sehr kompliziert werden. Mit dem Änderungsgesetz wandeln wir es in eine Kann-Bestimmung um. Es ist jetzt in die Entscheidung der Kommunen gestellt, die ja die Situation vor Ort am besten beurteilen können. Außerdem wurden Regelungen geschaffen, um Ausnahmen von der Abgabenpflicht zuzulassen und so unzumutbare Härten zu vermeiden.

Wenn man die Abkürzung Leap englich Leap ausspricht heißt es ja auch „Sprung“, „Satz“ oder „Absprung“. Diesen Satz nach vorn wollen wir jetzt ermöglichen.