Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Einzelplan 04 bildet die Finanzverwaltung des Landes RLP ab, also diejenigen, die die Einnahmeseite des Haushalts verantworten. Eine sehr sorgfältige Personalpolitik ist hier also extrem wichtig – und genau das ist hier auch vorgenommen worden:  Im Einzelplan P 04 wurden alle Einsparauflagen erfüllt.  Der Stellenabbau folgt dem vorgegebenen Pfad, rund ein Dutzend Stellen im Finanzministerium sind betroffen. Keine Kürzungen gibt es bei den Anwärterstellen. Durch Einsparungen an anderer Stelle, z.B. beim Geschäftsbedarf oder durch die Fusion der Finanzämter Ludwigshafen und Frankenthal, wurde keine globale Minderausgabe nötig.  Ein Schwerpunkt liegt auf der Aus- und Fortbildung sowie auf der notwendigen Software-Ausstattung – beides unverzichtbare Voraussetzungen dafür, dass die Steuereinnahmen des Landes RLP gesichert sind. Es ist sicher angemessen, dass der Landtag der Finanzverwaltung an dieser Stelle für die hervorragende Arbeit dankt.

Jetzt zum Einzelplan,  der ja den staatlichen Hochbau, die soziale Wohnraumförderung, das Wohngeld sowie der Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung enthält.
Zum Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Baubetreuung: Wir freuen uns, dass er erneut  – wie auch 2016 – ohne Nettokreditaufnahme auskommt.
Den Schwerpunkt der Baumaßnahmen bildet weiterhin der Hochschulbau. Hier sind Bauausgaben von rd. 60 Mio. EUR in 2017 und 85 Mio. EUR in 2018 vorgesehen.  Besonders zu erwähnen sind bei der TU Kaiserslautern der Neubau des Labóratry of Advanced Spin Engineering (LASE) mit Gesamtbaukosten von fast 40 Mio. EUR und bei der Uni Mainz der Neubau für das Zentrum für Fundamentale Physik mit Gesamtkosten von fast 50 Mio. EUR.  Die Regierungsfraktionen haben an dieser Stelle noch einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine Entzerrung der Bauvorhaben ermöglicht und sicherstellt, dass es 2019 weitergeht. Eine weitere besonders große Baumaßnahme im Wirtschaftsplan des LBB ist der Neubau des Landesuntersuchungsamtes in Koblenz mit Gesamtkosten von 68 Mio. EUR. Baubeginn soll in 2018 sein. Außerdem ist im Einzelplan 12 die Sanierung des Landtagsgebäudes veranschlagt, bei der sich ja bisher alles im Zeit- und Kostenrahmen bewegt.
Ein besonderer Schwerpunkt im Einzelplan 12 ist die Soziale Wohnraumförderung.  Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Ziel der regierungstragenden Koalition. Insgesamt sollen in dieser Legislaturperiode laut Koalitionsvertrag 20.000 neue Sozialwohnungen entstehen.  Dafür werden mit diesem Haushalt mit verschiedenen Programmen die Anreize geschaffen. Eine wichtige Ausgabenposition stellt mit 50 Mio. EUR das Wohngeld dar, wobei der Bund das vom Land gezahlte Wohngeld zur Hälfte erstattet. Durch die Anpassung des Wohngelds an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten sind die Wohngeldausgaben erheblich angestiegen. Die AfD möchte beim Wohngeld 20 Mio. kürzen. Dieser Antrag zeigt das wahre Gesicht der AfD, die keineswegs eine Partei der „Kleinen Leute“ ist, sondern eine Partei der Kaltherzigkeit.

Den größten Anteil bei den Ausgaben im Einzelplan 20 nehmen mit 2,3 Mrd. Euro (2017) bzw.  2,4 Mrd. Euro (2018) die Zuweisungen an die Gebietskörprschaften ein.  Aufgrund der von der Landesregie im Jahre 2010 angestoßenen Reform des kommunalen Finanzausgleichs und des Urteils des VGH aus dem Jahr 2012 steigt die Finanzaus im Haushaltsjahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 um 156 Mio. EUR an und um weitere 76 Mio. EUR auf dann über 2,9 Mrd. EUR in 2018.  Damit zeigt sich das Land als verlässlicher Partner der Kommunen.  Nach Auffassung der regierungstragenden Fraktionen wurde ein angemessener Teil der für die Entlastung der Länder und Kommunen gedachten Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weitergeleitet.  Dieser Landtag hat dazu – nach Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände im HuFa – am 14.12.2016 ein Gesetz beschlossen.  Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die dazu führen, dieses Gesetz wieder aufzuheben.
Die Personalverstärkungsmittel stellen mit 129 Mio. EUR in 2017 und 318 Mio. EUR in 2018 einen weiteren großen Ausgabeblock im EP 20 dar, der bei der Opposition Begehrlichkeiten weckt. Damit wurde aber Vorsorge für den Mehrbedarf aus der Tarifrunde 2017 getroffen. Die Regierungsfraktionen bekennen sich ausdrücklich zu einer Übertragung der Tarifsteigerungen für die Beschäftigten auch auf die Beamten. Wer das nicht will, sollte es so sagen, liebe CDU.

Zum Pensionsfondes hatten wir auf Wunsch der CDU nach der ausführlichen Debatte im Haushalts-und Finanzausschuss eine weitere ausführliche Debatte vor 2 Wochen. Dabei ist zu dem Urteil des VGH vom 22.02.2017 alles gesagt worden, was es dazu zu sagen gibt: Im Jahr 2006 gab es eine Systemumstellung, bei der die Zuführungen an den Pensionsfonds als Darlehen und folglich als Investitionen eingruppiert wurden.  Durch das Urteil des VGH wissen wir nun, dass diese Umstellung nicht hätte erfolgen dürfen.
Herr Junge von der AfD hat übrigens in der Debatte gezeigt, dass er das ganze Urteil nicht verstanden hat.  Bei den Deckblättern der AfD, die ja behauptet hat, es schon immer gewusst zu haben, kommt der Pensionsfonds gar nicht vor. Auch das zeigt, wie wenig ernst Ihre Äußerungen zu nehmen sind.
Mit den von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Änderungsanträgen werden die Zuührungen an den Pensionsfonds (70 Mio. EUR) nun den nichtinvestiven Ausgaben zugewiesen.  Der bei dem neuen Zuführungstitel ausgebrachte qualifizierte Sperrvermerk stellt zudem sicher, dass die Auszahlung der Mittel unter dem Vorbehalt der Ein des Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags steht.  Ob und in welchem Umfang eine Auszahlung erfolgen wird, hängt da ab, ob der Pensionsfonds – wie es das Urteil weiterhin fordert – vollständig aufgelöst oder umgestaltet wird.  Hierzu bedarf es einer Änderung des Pensionsfondsgesetzes. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wird dieses Haus noch vor der Sommerpause erhalten.  Wir möchten dieser Entscheidung nicht vorgreifen und lehnen daher auch den Antrag der CDU, die Mittel aus dem Haushalt herauszunehmen, ab.

Die CDU möchte sämtliche Zuweisungen an die Entwicklungsagentur RLP streichen.  Damit würde uns ein sehr wichtiges und flexibles Werkzeug verloren gehen, um in besonderen Situationen schnell reagieren zu können. Die EA hat z.B. im letzten Jahr das kleine Wunder vollbracht, die Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge von 2 auf 26 zu erhöhen. Es gibt bei der Landesregierung – weder im Integrationsministerium, noch im MdI noch bei der ADD noch beim LBB, eine Stelle, bei der bausachverständige Personen darauf warten, durchs Land zu fahren und in Windeseile Liegenschaften zu begutachten und für Zwecke der Fluchtaufnahme umzubauen. Das hat die EA gemacht, und ohne die EA hätten wir es nicht geschafft, die Menschen unterzubringen. Es gibt bei der Landesregierung auch keine Stelle, die die Erstellung eines  Konzepts für eine BuGa 2031 begleiten und mit den beteiligten Kommunen abstimmen könnte. Da ist auch eigentlich nicht die Aufgabe einer Landesregierung. Deshalb ist es gut und richtig, dies bei einer Agentur unterzubringen. Die Regierungsfraktionen stehen zur EA und sind froh, dass es sie gibt.

Zusammenfassend möchte ich nochmal sagen, dass Rheinland-Pfalz finanziell auf einem soliden und sicheren Kurs ist und im Jahr 2020 die Schuldenbremse einhalten wird.  Konsolidieren und Investieren sind bei diesem Haushalt in einer guten Balance. Die Ampelkoalition steht dafür, dass die Modernisierung unseres Landes entschlossen, aber in sozialer Verantwortung weitergeht. 

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Ich, Dr. Anna Köbberling, MdL (Wohnort: Deutschland), verarbeite zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in meiner Datenschutzerklärung.
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