Auf Nachfrage eines Stadtratsmitglieds hat das EU-Wettbewerbskommissariat kürzlich klargestellt, dass der Bau eines Sauna- und Gastronomiebereichs durch die Stadt Koblenz zusammen mit dem geplanten neuen Hallenbad nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Wie konnte es dann zu diesem Gerücht kommen?, wollte die Landtagsabgeordnete Dr. Anna Köbberling (SPD) wissen und stellte eine Kleine Anfrage an die Landesregierung.

Sie fragte danach, warum das Innenministerium 2015 den Bau eines Sauna- und Gastronomiebereichs durch die Stadt Koblenz abgelehnt hat, auf welche EU-Vorgaben sich dabei bezogen wurde, welche Erkenntnisse der Landesregierung über die Wirtschaftlichkeit von Saunen und Wellnessbereichen vorliegen und ob es jetzt doch möglich sei, dass die Stadt Koblenz den Saunabereich selbst baue. Das Ministerium des Innern stellte klar, dass EU-Vorgaben in dem Genehmigungsverfahren gar keine Rolle gespielt haben, sondern es vielmehr Vorgaben des Landesrechnungshofs waren, die den Ausschlag gaben. Dieser geht bis heute davon aus, dass Kommunen Saunen nicht wirtschaftlich betreiben können, das Defizit durch einen städtisch betriebenen Saunabereich also nicht kleiner, sondern größer werde. Allerdings hätten Private oftmals andere Erfahrungen und Einblicke in den Markt und seien sehr wohl zu einem wirtschaftlichen Betrieb in der Lage. Dies sei der Grund dafür, dass der Stadt empfohlen wurde, für den Betrieb, aber auch für den Bau der Sauna einen privaten Investor zu finden. Allerdings sei die Ausschreibung nicht optimal formuliert gewesen. Die Landesregierung rät der Stadt Koblenz daher, zunächst einmal die Ausschreibung zu wiederholen und zu verbessern und dabei auf die Erfahrungen des Rechnungshofs mit solchen Ausschreibungen zurückzugreifen.

„Sollte auch eine weitere, fachlich abgestimmte Ausschreibung erfolglos bleiben, muss die Stadt Koblenz aber auf den eigenständigen Bau einer Saune dringen“, findet Anna Köbberling. „Mir leuchtet nicht ein, warum nur Private dies wirtschaftlich hinbekommen sollen.“