Zur aktuellen Debatte um die leistungsabgängige Vergütung der Geschäftsführung von Landesgesellschaften erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Anna Köbberling:
„Bei der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung für die Geschäftsführung der Landesgesellschaften handelt es sich um eine gängige leistungsabhängige Bezahlung. Wichtig ist festzuhalten, dass es sich dabei eben nicht um Bonuszahlungen handelt, wie die Opposition suggeriert. Es handelt sich um die Auszahlung des variablen Anteils, der an verschiedene Kennziffern der wirtschaftlichen Entwicklung der Landesgesellschaften gebunden ist. Als SPD-Fraktion werden wir das Thema der variablen Vergütung auf die Tagesordnung des kommenden Haushalts- und Finanzausschusses setzen und werden das  das Finanzministerium darum bitten, das Vergütungssystem für Geschäftsführungen der Landesgesellschaften im Detail zu erläutern.“
„Klar ist: Wer die leistungsabhängige Form der Vergütung kritisiert, muss auch sagen, wie ein alternatives Vergütungssystem aussehen soll. Die Alternative wäre garantiertes Festgehalt, das völlig unabhängig von zuvor getroffenen Zielvereinbarungen, von Erfolgen und Misserfolgen ausgezahlt wird. Dies kann nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sein. Das Land ist daher gut beraten, an den Leistungsanreizen im Vergütungssystem für die Geschäftsführungen der Landesgesellschaften festzuhalten“, so Köbberling.