Anlässlich des heutigen Antrags der CDU-Landtagsfraktion zur Einberufung einer Sonderplenarsitzung zum VGH-Urteil erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer: „Es ist das gute Recht der Oppositionsfraktion eine Sonderplenarsitzung anzumelden. Ob die nun anstehende Debatte in der Sache weiterführt, steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier. In jedem Fall ist festzustellen: Eine erste Bewertung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zum Pensionsfonds ist gestern im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags vorgenommen worden. Akuter Handlungsbedarf besteht in der Frage, die Zuführungen an den Fonds im Etat 2017/2018 nicht mehr als Investitionen zu verbuchen.

Dies wird die Koalition im laufenden Aufstellungsverfahren rasch umsetzen. Abwegig ist die CDU-Forderung, das gesamte Haushaltsverfahren auf Eis zu legen. Wie der Wissenschaftliche Dienst des Landtags gestern unmissverständlich dargelegt hat, gibt es für einen solchen Schritt überhaupt keine Notwendigkeit.“
Die haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anna Köbberling, ergänzt: „Der Verfassungsgerichtshof hat dem Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion nur teilweise stattgegeben. Er beschränkt sich im Kern seiner Betrachtung auf den Punkt, ob die Zuführungen an den Pensionsfonds als Investitionen zu werten sind. Bis zum Sommer wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Zukunft des Pensionsfonds vorlegen. Ein solcher Zeitplan ist überzeugend, da es nun darum geht, dass VGH-Urteil gründlich zu analysieren und verschiedene politische Optionen durchzugehen. Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen. Unverständlich ist, wenn die Oppositionsführerin Julia Klöckner dieses Vorgehen mit den Worten kritisiert, das Parlament dürfe nicht so lange „vertröstet“ werden. Es ist nicht die Zeit für parteipolitische Spielchen.“