Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Genossinnen und Genossen (auf der Besuchertribüne saßen ein Chor und zwei SPD-Ortsvereine. Was ich nicht wusste: Die Besucher darf nur der Präsident begrüßen. Wieder was gelernt und ein bisschen zur Erheiterung beigetragen..)

Der 14. Oktober 2016 war ein guter Tag – für das föderale System,  für die politische Gestaltungsmacht der Länder und Kommunen  und ganz konkret für die zukünftigen Landeshaushalte von Rheinland-Pfalz.  Eine über zwei Jahre währende harte politische Auseinandersetzung zwischen den Ländern, aber zuletzt vor allem zwischen dem Bund und den Ländern, endete mit einer Paketlösung zur Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 2020 und weiteren Änderungen in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen. 

Es war ein Kompromiss. Zum Wesen des Kompromisses gehört: Es ist nicht alles optimal. Mit einem Punkt (Bundesinfrastrukturbehörde) kann RLP nicht ganz zufrieden sein.
Zuerst einmal möchte ich mich im Namen der Fraktion aber bei unserer Finanzministerin Doris Ahnen für ihren Beitrag beim Zustandekommen der Einigung bedanken.
Mit dem neuem Finanzpakt ist sichergestellt,  dass die Länder über ausreichende Finanzmittel verfügen und die Herstellung und Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Einwohner im Bundesgebiet ermöglicht wird. Kein Land steht finanziell schlechter da als vor der Neuordnung.  Er gibt politische Verlässlichkeit für mindestens zehn Jahre, von 2020 bis 2030. Dann erst gibt es eine Kündigungsmöglichkeit.
Zum Inhalt des ab 2020 geltenden Modells:  Der horizontale Finanzausgleich zwischen den Ländern wird abgeschafft.  Der Ausgleich der Finanzkraft der Länder geschieht vielmehr im Wesentlichen bereits im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.  Dabei wird auch die Finanzkraft der Gemeinden berücksichtigt. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird dynamisiert – zwar nicht vollständig, aber zu einem relevanten Anteil. Die Sonder-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) für Länder mit einem spezifischen Finanzierungsbedarf bleiben erhalten. Dazu gehört Rheinland-Pfalz nicht, weil es weder besonders dünn besiedelt, noch besonders klein ist, noch eine teilungsbedingte hohe strukturelle Arbeitslosigkeit hat, noch Hafenlasten schultern muss. Trotzdem begrüßen wir natürlich, dass Länder mit bestimmten strukturellen Problemen und dadurch höherem Finanzbedarf nicht allein gelassen werden.  Auch RLP erhält von den zusätzlichen 9,5 Milliarden Euro, die der Bund an die Länder gibt, einen Anteil von 250 Mio Euro/Jahr ab 2020.
Der Kompromiss enthält daneben eine Reihe weiterer Regelungen, die die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern betreffen: Die Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Gemeinden, beim Unterhaltsvorschuss wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Bezugsdauergrenze aufgehoben. Diese für Alleinerziehende z.T. existenzsichernde Regelung führt zu einer Entlastung des Bundes und der Kommunen und einer Mehrbelastung der Ländern. Daher wird die genaue gesetzliche Ausgestaltung noch Stoff für Verhandlungen bieten.
Bei der eingang bereits erwähnten Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr ist die Ausgestaltung noch sehr unklar. Wir werden das genau im Blick behalten. Die SPD erwartet hier die vollständige Übernahme des Personals inkl. der Versorgungslasten. Und: Wir wollen keine Privatisierung!
Es handelt sich um ein umfangreiches Gesetzespaket, das u.a. an verschiedenen Stellen eine Änderung des Grundgesetzes erfordert.  Dafür steht nur ein enger zeitlicher Rahmen zu Vefügung. Noch vor Ostern ist die Befassung des Bundesrates geplant.
Wir als SPD-Fraktion werden uns fortlaufend damit beschäftigen , und haben die Ministerin gebeten, im Haushalts und Finazausschuss regelmäßig weiter zu berichten.
Vielen Dank!