Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
gesellschaftliche Veränderungen führen zu Veränderungen in der Arbeitswelt und neuen Anforderungen an einzelne Berufsgruppen. Diese müssen sich auch im Besoldungsrecht niederschlagen. Der vorliegende Gesetzentwurf vollzieht solche Veränderungen nach und enthält Regelungen für verschiedene Gruppen von Beamtinnen und Beamten, die aus unterschiedlichen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß besoldet werden und bei denen daher Anpassungen nötig sind.
In den meisten Fällen wird die Besoldung nach oben angepasst, weil die Verantwortung im Arbeitsalltag zugenommen hat, aber es gibt auch einen Bereich, der mit Einschnitten verbunden ist –und auch das ist aus Gerechtigkeitsgründen angemessen: Es handelt sich um den endgültigen Wegfall der Ministerialzulage. Dass die Arbeit in Ministerien anspruchsvoller oder arbeitsintensiver ist als in anderen Teilen der Verwaltung und daher mit einer besonderen Zulage bedacht werden müsse, entspricht heute nicht mehr der Realität – dies weiß ich auch aus eigener Erfahrung.

Die Landesverwaltung leistet in allen Bereichen eine herausragende Arbeit – die Ministerien sind da keine Ausnahme. 

Eine Besserstellung des Personals der obersten Landesbehörden mit einer Zulage gegenüber anderen Beamtinnen und Beamten ist für diese schwer vermittelbar. Nicht ohne Grund wurde die Ministerialzulage daher in fast allen Ländern bereits abgeschafft, und in Rheinland-Pfalz schon 1982 halbiert und zum 1. Januar 1997, also vor 20 Jahren, bis auf Übergangs- und Besitzstandswahrungen eingestellt. Eine Minderheit von Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten profitiert bis heute von dieser Übergangsregelung und ist daher gegenüber der Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen besser gestellt. Diese Übergangsregelungen sollen nunmehr zum 1.1.2017 zur Hälfte und zum 1.1.2018, also nach 21 Jahren, vollständig entfallen. Um besondere Härten zu vermeiden, wird der Zeitraum für die unteren Besoldungsgruppen bis A 9 und vergleichbare Beschäftigte auf 4 Schritte aufgeteilt und bis zum 1.1.2020 gestreckt.  Dies ist nach Auffassung der SPD–Fraktion eine faire Lösung.
Gesellschaftliche Veränderungen, die Anpassungen bei der Besoldung nötig machen, gibt es insbesondere auch im Schulbereich. Dazu gehören z.B. die Schulstrukturreform mit der Einrichtung von Realschulen-plus sowie die Inklusion von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in Schwerpunktschulen. Auf die Lehrer kamen durch die Reformen aber z.T. neue Herausforderungen und eine größere Verantwortung zu. Förderschullehrerinnen und –lehrer unterrichten z.B. heute auch an Schwerpunktschulen. Es ist nur folgerichtig, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Aufstiegschancen an diesen neuen Schulformen auch für diejenigen Lehrerinnen und Lehrer verbessert werden, die bisher nur an anderen Schulformen unterrichten konnten. Gerade an den größeren Realschulen-plus gibt es besondere didaktische Herausforderungen, die zu der Entscheidung geführt haben, an Schulen mit mehr als 540 Schülern didaktische Koordinatoren als Teil der erweiterten Schulleitung einzuführen. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Entscheidung, von der die Schülerinnen und Schüler genauso profitieren werden wie das Lehrerkollegium. Natürlich müssen diese der Aufgabe angemessen besoldet werden, nämlich nach A 14. Die Planstellen sind ja auch schon im Haushalt 2016 eingestellt.
Es gibt aber noch weitere Berufsgruppen, deren Arbeitsalltag sich in den letzten Jahren stark verändert hat, und zwar sowohl bei den unteren Besoldungsgruppen – dazu gehören die Justizwachtmeister –, als auch im Bereich des Führungspersonals. Gestiegen sind auch die Anforderungen für die Leitungen der Hochschule für öffentliche Verwaltung, der Hochschule für Finanzen und der Hochschule der Polizei. Die Anforderungen an die Qualität des Studiums haben sich mit der Einführung von Bachelor-Studiengängen und permanentem Qualitätsmanagement gewandelt. Dafür stehen die Hochschulleitungen in der Verantwortung, weswegen wir es für angemessen halten, sie nach B 3 zu besolden.
Eine weitere Anpassung an gestiegene Herausforderungen hat die Geschäftsführung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz erfahren. Der Bereich der Prävention ist z.B. ein großes Aufgabengebiet, für dessen Notwendigkeit sich erst in letzter Zeit das Bewusstsein geschärft hat. Eine Anhebung der Besoldung für die Geschäftsführung von A 16 nach B 3, die im Übrigen aus dem eigenen Haushalt finanziert wird, trägt diesen Veränderungen Rechnung. Auch dieser Arbeitsbereich ist ein Beispiel dafür, wie sich durch den gesellschaftlichen Wandel die Anforderungen an die Aufgabe verändern.
Alles in allem ist die SPD-Fraktion der Meinung, bei dem im Gesetzentwurf vorgenommenen Anpassungen handelt es sich durchweg um finanziell verantwortbare, den Aufgaben angemessene und aus Gerechtigkeitsgründen überfällige Maßnahmen.
Vielen Dank!