Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Landesgesetz zur Änderung haushalts- und vergaberechtlicher Vorschriften enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Wir ändern darin die Landeshaushaltsordnung, das Mittelstandsförderungsgesetz, das Landestariftreuegesetz und die Gemeindehaushaltsverordnung.
Warum nehmen wir so viele Änderungen auf einmal vor?

Nun, sie dienen einem gemeinsamen Anliegen: der
Mittelstandsförderung.
Es gibt den Befund, dass sich zunehmend weniger mittelständische Unternehmen auf öffentliche Ausschreibungen bewerben. Dies, so wird kolportiert, liegt an zu hohen bürokratischen Anforderungen. Da
muss man etwas tun. Mit diesem Gesetz wollen wir die Hürden einfach ein bisschen senken.
Gleichzeitig wollen wir auch etwas für die öffentliche Hand tun: Selbstverständlich ist es sehr wichtig, dass sich mittelständische Unternehmen weiterhin auf öffentliche Ausschreibungen bewerben, damit die notwendigen Investitionen zeitnah umgesetzt werden und die dafür zur Verfügung gestellten Mittel abfließen können.
Was sieht das Gesetz also im Einzelnen vor? Es sind im Grunde zwei kommunizierende Röhren. Wir wollen auf der einen Seite das Vergaberecht vereinfachen. Auf der anderen Seite wollen wir aber durch diese Vereinfachung nicht die Transparenz verringern. Daher stellen wir korrespondierend dazu mehr Transparenz her.
Dem ersten Ziel der Vereinfachung dient eine Änderung in der Landeshaushaltsordnung, nach der künftig das offene Vergabeverfahren einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gleichgestellt wird. Damit wird Bundesrecht nachvollzogen; denn der Bund hat die Bundeshaushaltssatzung bereits entsprechend geändert. Zudem dient diesem ersten Ziel eine untergesetzliche Regelung – der Minister hat es angekündigt –, die das Ministerium vornehmen wird, um die Wertgrenzen für eine freihändige Vergabe zu erhöhen, damit nicht bei relativ niedrigen Schwellenwerten immer ein so aufwendiges bürokratisches Verfahren notwendig ist.
Dem korrespondierenden Ziel der Überprüfbarkeit dient eine Änderung im Mittelstandsförderungsgesetz: die Möglichkeit zur Einrichtung von Vergabeprüfstellen. An diese können sich Unternehmen in Zukunft bei
vermeintlichen Vergaberechtsverstößen wenden. Diese Vergabeprüfstellen können einerseits streitschlichtend eingreifen, andererseits können sie das Verfahren bei Vergabeverstößen sogar aufheben. Außerdem wird per Rechtsverordnung – der Minister hatte es erwähnt – ein wirklich durchgetaktetes Nachprüfungsverfahren eingeführt, wie wir es aus anderen Bundesländern bereits kennen. Dieses dient dazu,
Vergabefehler zeitnah korrigieren zu können.
Alles in allem begrüßt die SPD-Fraktion diese Kombination aus einem einfacheren Vergabeverfahren mit niedrigeren Schwellenwerten und weniger Bürokratie einerseits, aber stärkeren Kontrollmöglichkeiten durch
die Einführung des Nachprüfungsverfahrens und der Vergabeprüfstellen andererseits. Wir glauben, sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen werden davon profitieren.
Des Weiteren werden in der Landeshaushaltsordnung einige Änderungen vorgenommen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vergaberecht stehen, aber ebenfalls für mehr Transparenz sorgen.

Die Änderungen im Landestariftreuegesetz und in der Gemeindehaushaltsverordnung vollziehen die eben genannten
Änderungen nach und sind Folgen der vergaberechtlichen Änderungen in der Landeshaushaltsordnung.
Vielen Dank.