Mit dem geplanten neuen Kita-Gesetz für Rheinland-Pfalz wird die Betreuung und Bildung für die Jungen und Mädchen in Kindertagesstätten und Krippen weiter verbessert. „Es wird zu mehr Personal und mehr Qualität in den Einrichtungen führen“, betont die Landtagsabgeordnete, Dr. Anna Köbberling. „Finanziell wer-den die Kitas nachhaltig profitieren: Allein über das neue Sozialraumbudget wer-den die Kitas in dem Bereich des Jugendamts Koblenz 1,8 Millionen Euro erhalten. Es hat sich gelohnt, dass die SPD-Abgeordneten und das Bildungsministerium sich in den vergangenen Monaten die Zeit genommen haben, um mit allen Beteiligten zu sprechen.“

Anna Köbberling berichtet weiter: „Keine Kita in Rheinland-Pfalz wird sich perso-nell verschlechtern müssen. Im Gegenteil: Sehr viele Einrichtungen werden sich verbessern und Personal aufbauen können. Damit das gelingt, hat das Land auch die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erhöht und neue attraktive Ausbildungsmodelle gestärkt.“

Landesweit stehen 50 Millionen Euro für das neue Sozialraumbudget bereit. Es ist dafür da, damit Kitas neben genügend Erzieherinnen und Erziehern auch zu-sätzliches Personal für besondere Bedarfe – wie etwa Kita-Sozialarbeit – einstellen können. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf jedes Jahr über 80 Millionen Euro zusätzlich vor. Die Landesregierung legt überdies ein Sonderprogramm über 13,5 Millionen Euro auf, mit dem die Kita-Küchen im Land gestärkt werden können.

„Nach den vielen wertvollen Rückmeldungen der vergangenen Monate hat die Landesregierung gegenüber dem ersten Gesetzentwurf vom vergangenen Jahr noch deutliche Verbesserungen beschlossen“, so Köbberling. „Außerdem steht die klare Zusage des Landes, dass sich das Land an weiteren Kosten, die womöglich im Zuge des Kita-Ausbaus vor Ort entstehen, ohne Wenn und Aber beteiligt.“

Die frühkindliche Bildung und Betreuung der Jungen und Mädchen ist originäre Aufgabe der Kommunen. Das Land investiert jedoch bereits jetzt jedes Jahr rund 700 Millionen Euro in die frühkindliche Bildung. Die angekündigten 80 Millionen Euro jedes Jahr sowie das einmalige Sonderprogramm in Höhe von 13,5 Millionen Euro werden im Zuge des neuen Gesetzes noch hinzukommen.